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1. Spezifikation
Die Angaben in den Korrespondenzen, Konzepten,
Offerten, Prospekten, Katalogen, Skizzen, Fotografien
usw. entsprechen den im Zeitpunkt ihrer Abgabe gültigen
Eigenschaften. Änderungen bis zum Zeitpunkt der
Lieferung bleiben vorbehalten, soweit sie den vom Käufer
bei Vertragsabschluß bezeichneten Einsatz nicht
beeinträchtigen.
2. Leistungsschutz
Korrespondenzen, Konzepte, Offerten, Prospekte,
Kataloge, Skizzen, Fotografien usw. in Bezug auf
Liefergegenstände der HASTRAG AG dürfen Dritten nicht
zugänglich gemacht, nicht kopiert und auch nicht als
Vorlagen für die Herstellung von Werkstattzeichnungen
usw. oder zur Eigenproduktion verwendet werden.
3. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist ohne anders lautende Absprache der
Ort des Lagers oder Subsidiär der Sitz der HASTRAG AG.
4. Lieferfrist
Lieferfrist ab Lager Siebnen oder nach Vereinbarung.
Zwischenverkauf vorbehalten. Die HASTRAG AG verpflichtet
sich zur Einhaltung der vertraglich vereinbarten
Liefertermine. Die HASTRAG AG ist jedoch berechtigt, den
Liefertermin unter Angabe der Gründe angemessen zu
verschieben, wenn Umstände eintreten, für die sie selbst
nicht verantwortlich ist (insbesondere höhere Gewalt,
Einfuhr- und Transportschwierigkeiten, Verzug von
Drittlieferanten). Verlangt der Kunde Aenderungen,
welche die HASTRAG AG akzeptiert, so verschiebt sich der
Liefertermin ohne ausdrückliche anders lautende Abrede
angemessen.
5. Fracht / Verpackungskosten
Bis CHF 5000.-- netto: Versand- / Camionkosten werden
verrechnet. Ab CHF 5000.-- netto: Frankolieferung
(soweit mit LKW befahrbar) ohne Ablad.
Verpackungskosten werden nach Aufwand verrechnet.
6. Versicherung
Alle Sendungen reisten auf Rechnung und Gefahr des
Empfängers. Für Transportschäden übernehmen wir keine
Haftung. Schäden sind sofort dem zuständigen
Transportunternehmen zu melden.
7. Preise
Vorbehaltlich einer anders lautenden Absprache
verstehen sich die Preise ohne Mehrwertsteuer, verzollt
und ab Lager oder Sitz der HASTRAG AG. Die Preise können
je nach Rohstoffpreis und Marktlage angepasst werden.
Mindestbestellwert pro Lieferung: CHF 50.00 netto
8. Zahlungsbedingungen
Vorbehaltlich einer anders lautenden Absprache sind die
Preise, innert 30 Tage netto seit Lieferung (Verfalltag
im Sinne von Art. 102 Abs. 2 OR) zu bezahlen. Die
gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur
vollständigen Bezahlung. Die Verzugszinsen betragen 8 %.
Online-Shop-Bestellungen: Für Erstkunden Vorauszahlung
gemäss Auftragsbestätigung.
9. Instruktion
Die HASTRAG AG verweist vollumfänglich auf die Montage-
und/oder Betriebsanleitungen. Weitergehende
Instruktionen sind vom Käufer gegen separate
Entschädigung ausdrücklich in Auftrag zu geben.
10. Mängelrüge
Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung sofort nach
Eingang eingehend zu prüfen. Er hat allfällige Mängel
ohne Verzug bei der HASTRAG AG schriftlich mit
eingeschriebener Sendung zu rügen und den Mangel, sein
Auftreten und seine Ursache genau zu beschreiben.
11. Garantie
Garantie für die Lieferungsgegenstände gewährt die
HASTRAG AG vorbehältlich einer anderen Abrede für die
Dauer eines Jahres im Rahmen ihrer Versicherung. Die
HASTRAG AG tritt allfällige eigene Garantieansprüche
gegenüber ihrer Versicherung und/oder gegenüber
Drittlieferanten an den Käufer ab. Weitergehende
Garantieansprüche werden weg bedungen.
Allfällige Garantieansprüche fallen dann ersatzlos
dahin, wenn der Käufer Liefergegenstände verändert, mit
herstellerfremden Ersatz- oder Ergänzungsteilen versieht
oder Dritte an den Liefergegenständen Arbeiten vornehmen
läßt.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Als anwendbares Recht vereinbaren die Vertragsparteien
Schweizer Recht. Gerichtsstand Siebnen-Schübelbach/SZ. |